Die vier Grundsätze der Mediation
Mediation basiert auf zentralen Prinzipien, die sicherstellen, dass der Prozess konstruktiv, fair und lösungsorientiert abläuft. Die vier wichtigsten Grundsätze der Mediation sind Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit, Informiertheit und Vertraulichkeit
1. Freiwilligkeit
Mediation funktioniert nur, wenn alle Beteiligten freiwillig teilnehmen.
Die Konfliktparteien entscheiden ohne äußeren Zwang, ob, wann und mit welchem Mediator sie ihren Konflikt bearbeiten möchten. Auch während des Verfahrens bleibt die Freiwilligkeit erhalten: Jede Partei – ebenso wie der Mediator – kann den Prozess jederzeit beenden.
Dieser Grundsatz schafft die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und ermöglicht es, eine nachhaltige und zukunftsfähige Lösung zu erarbeiten. Die Freiwilligkeit wird in der Mediationsvereinbarung festgehalten, um den Prozess für alle Beteiligten transparent zu gestalten.
2. Eigenverantwortlichkeit
In der Mediation entwickeln die Konfliktparteien ihre Lösung selbst.
Der Mediator übernimmt dabei keine Rolle als Schiedsrichter oder Schlichter und gibt keine verbindlichen Lösungsvorschläge vor. Stattdessen sorgt er dafür, dass der Prozess strukturiert abläuft und unterstützt die Parteien dabei, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten.
Am Ende des Verfahrens kann das Ergebnis als rechtsverbindlicher Vertrag festgehalten werden – die Grundlage bleibt jedoch stets die Eigenverantwortung der Parteien.
3. Informiertheit
Informierte Entscheidungen sind essenziell für eine nachhaltige Konfliktlösung.
Der Mediator sorgt dafür, dass alle relevanten Tatsachen und rechtlichen Hintergründe offengelegt werden. Nur so können die Parteien eine fundierte und faire Einigung treffen, die langfristig Bestand hat.
Dabei ist es wichtig, dass der Mediator neutral bleibt und vertrauliche Informationen einer Partei nicht ohne Zustimmung preisgibt. So wird eine Balance zwischen Neutralität und Transparenz geschaffen.
4. Vertraulichkeit
Vertraulichkeit ist ein zentraler Baustein für Vertrauen in der Mediation.
Alles, was während des Mediationsprozesses besprochen wird, bleibt unter den Beteiligten. Weder der Mediator noch die Parteien dürfen die im Verfahren erhaltenen Informationen außerhalb des Prozesses nutzen – auch nicht in späteren Gerichtsverfahren.
Bereits zu Beginn des Verfahrens wird dieser Grundsatz im Mediationsvertrag geregelt, oft ergänzt durch Vereinbarungen, die bei Zuwiderhandlung Vertragsstrafen vorsehen.
Auch der Mediator selbst ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, sowohl gegenüber Außenstehenden als auch zwischen den Konfliktparteien, wenn vertrauliche Informationen geteilt werden.
Mediation basiert auf diesen Grundsätzen, um einen sicheren und konstruktiven Rahmen für Konfliktlösungen zu schaffen. Diese Prinzipien garantieren einen fairen, respektvollen und nachhaltigen Prozess, der für alle Beteiligten gewinnbringend ist.
Lassen Sie uns gemeinsam Konflikte in Chancen verwandeln!
